Wer in eine Genossenschaftswohnung einzieht, muss statt einer Mietkaution Genossenschaftsanteile bezahlen. Beim Auszug und Austritt aus der Wohnungsgenossenschaft erhält das Genossenschaftsmitglied die eingezahlten Anteile zurück.
Ob persönliche Beratung oder die Beratung per Telefon. Interessenten und Genossenschaftsmitgliedern stehen Genossenschaftsmitarbeiter zu festen Sprechzeiten oder an der Hotline zur Verfügung.
Einige Wohnungsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedern zudem Ermäßigungen für den Eintritt in Spielehäuser, Spaßbäder, Zoologische Gärten, Theater oder Musikfestivals und für Sportveranstaltungen wie Fußballbundesliga- oder Basketballspiele an.
Mit Sicherheit, preiswertem und gutem Wohnraum und einem lebenslangen Wohnrecht punktet eine Genossenschaftswohnung vor allem bei Familien.
Viele Wohnungsgenossenschaften haben auch Gemeinschafträume für ihre Mitglieder eingerichtet. In den „Mieter-Cafés“ finden Spielenachmittage, Chorproben oder Gymnastikkurse für Senioren statt. Schulkinder können dort am Nachmittag zur Hausaufgabenbetreuung oder an einem Bastelnachmittag teilnehmen.
Hausmeister oder Hauswarte besuchen in regelmäßigen und kurzen Abständen die Mehrfamilienhäuser. Sie schauen nach dem Rechten und erledigen kleinere Reparaturen sofort.
Sind Reparaturen, Maler- oder Elektroarbeiten oder andere Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich, helfen die beauftragten Handwerker schnell und unkompliziert und zu fairen Preisen.
Wohnungsgenossenschaften in ganz Deutschland kooperieren miteinander. In ihrem Bestand haben sie Wohnungen, die nicht an die Mitglieder vermietet werden. Sie können kann als Gästewohnung oder Ferienwohnung von Mitgliedern der eigenen oder der Partnergenossenschaft genutzt werden.
Menschen brauchen soziale Kontakte. In Gemeinschaftsräumen, bei Sommerfesten oder gemeinsamen Weihnachtsfeiern erleben Genossenschaftsmitglieder schöne Stunden und kommen dabei ins Gespräch. Das stärkt das Miteinander.
Wer in eine Genossenschaftswohnung einzieht, erhält mit dem Einzug ein lebenslanges Wohnrecht. Eigenbedarfskündigungen sind in einer Wohnungsgenossenschaft nicht möglich, da ja jedes Mitglied Miteigentümer am Wohnungsbestand ist.
Wesentliches Merkmal einer Genossenschaftsmitgliedschaft ist das Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten, unabhängig von der Höhe der Anteile. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Als Gemeinschaftseigentümer kann das Mitglied mitbestimmen, was in der Wohnungsgenossenschaft passiert.
Sollten Mitglieder aufgrund sozialer Notlagen aufgrund zum Beispiel eines Arbeitsplatzverlustes, einer langen und schweren Krankheit oder der Trennung vom Partner in Zahlungsschwierigkeiten geraten, dann bieten Wohnungsgenossenschaften eine umfassende Beratung zu um Lösungen zur finden.
Der Erwerb einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft ist immer mit der Übernahme eines Pflichtanteils verbunden. Meist entspricht dieser Pflichtanteil jeweils einem Geschäftsanteil. Die Höhe ist in der Genossenschaftssatzung festgelegt.
Eine Untervermietung der Wohnung genehmigen die wenigsten Wohnungsgenossenschaften. Denn die Wohnungsnutzung ist an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekoppelt.
Aus der Tradition der Arbeiterwohnungsgenossenschaften bestehen enge Partnerschaften zu Betriebssportvereinen. Hier können Genossenschaftsmitglieder für einen kleinen Mitgliedsbeitrag im Verein Sport treiben. So kann man sich beim Fußballspiel, Kegeln, Tischtennis oder Gymnastik fit halten.
In der Vertreterversammlung wird über den im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinn oder Verlust entschieden. In der Regel werden Gewinn oder Verlust auf die Mitglieder verteilt. Die Verteilung ist von der Höhe des Geschäftsguthabens abhängig. Der anteilmäßige Gewinn wird dem Geschäftsguthaben gutgeschrieben. Ein eventueller Verlust reduziert das Geschäftsguthaben entsprechend.
Wer sich für eine Genossenschaftswohnung entscheidet, der wählt eine Wohnform, die zwischen Miete und Eigentum liegt. Deshalb heißt die monatliche Zahlung nicht Miete sondern Nutzungsgebühr.
Als Miteigentümer an der Wohnungsgenossenschaft erhält das Genossenschaftsmitglied in der Regel Zinsen auf seine Genossenschaftsanteile. Dennoch sind Genossenschaftsanteile nicht mit Aktien gleichzusetzen. Während Aktien an Wert gewinnen oder verlieren können, bleibt der Wert von Genossenschaftsanteilen stets gleich.