Das beste Umzugsunternehmen finden

Wer stressfrei umziehen will, beauftragt ein Umzugsunternehmen. Das rät die Verbraucherzentrale. Möbelspeditionen können den gesamten Umzug – vom Kistenpacken bis zur Montage – für den Umzugswilligen übernehmen. Gleichwohl warnt die Verbraucherzentrale auch: Beim Umzug mit einer Spedition sollte einiges beachtet werden, damit der Wohnungswechsel nicht zur Kostenfalle wird. Umzugsunternehmen kalkulieren ihre Preise entweder nach Aufwand und Stunden oder sie bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an. Tragen, Transport und Montage – alles inklusive. Doch manche Umzugsunternehmen zocken ab, indem sie beispielsweise die Rechnung präsentieren, bevor Kisten und Möbel wieder Einzug halten oder die Umzugskosten fallen vielfach höher aus als vorher veranschlagt. Folgende Tipps helfen, beim Wohnungswechsel mit Speditionen Umzugs-Abzocke zu vermeiden:
Umzugsunternehmen finden – Angebote einholen
Eine gute Planung ist die halbe Miete. Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor dem Wohnungswechsel Angebote von mehreren Umzugsunternehmen einholen. Liegt das neue Zuhause in einer anderen Stadt, kann es sich lohnen, auch dort ansässige Möbelspediteure in den Preisvergleich einzubeziehen. Erste Einblicke, wie viel ein Umzug kosten kann, erhalten Sie in diesem Video:
Und um die Umzugspreise von verschiedenen Umzugsfirmen (bundesweit und international) zu vergleichen, gibt es unter anderem hier die Möglichkeit: https://www.facebook.com/umzugskosten
Leistungen der Umzugsfirma auflisten lassen
Bevor Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag erstellen, machen sich die Spediteure vor Ort über Wohnungsgröße, -lage und das Umzugsgut schlau. So können die Umzugsunternehmen taxieren, wie viel Volumen von einem Ort zum anderen geschafft werden muss. Es empfiehlt sich, in Beratungsgesprächen alle Teilleistungen des Umzugs durchzugehen und schriftlich zu fixieren.
Was im Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma stehen muss
Umzugsunternehmen kalkulieren wahlweise entweder nach Aufwand und Stunden, oder sie bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an. Für beide Kalkulationsarten gilt: Man sollte darauf achten, dass im schriftlichen Kostenvoranschlag stets alle vereinbarten Leistungen des Möbelspediteurs auftauchen – vom Aufstellen des Halteverbotsschilds vorm Haus über den Außenlift bis hin zu Packmaterial und Montagearbeiten. Neben allen Einzelleistungen sollte im Angebot auch die Mehrwertsteuer enthalten sein.
Umzug: Abrechnung nach Aufwand
Wird die Arbeitsleistung des Umzugsunternehmens nach Stunden berechnet, ist nicht nur der Stundenpreis wichtig. Entscheidend für die Kosten ist auch, ob die aufzuwendenden Stunden für die einzelnen Leistungen, zum Beispiel die Anzahl der Packer, richtig angesetzt sind. Wird der angesetzte Zeitrahmen überschritten, drohen Nachforderungen. Mehrkosten im Vergleich zum Kostenvoranschlag zwischen 15 und 20 Prozent sind jedoch noch akzeptabel. Durchschnittlich liegt der Stundensatz für einen professionellen Möbelpacker bei 25 Euro. Bei selbstständig tätigen und studentischen Umzugshelfern sind 10 bis 15 Euro pro Stunde zu zahlen.
Umzug: Abrechnung nach Festpreis
Zu empfehlen ist in den meisten Fällen die Vereinbarung eines Festpreises. So kann man die Preise im Vorfeld exakt vergleichen und die entstehenden Kosten im Vorfeld einplanen. Die Umzugsunternehmen bieten in diesen Fällen einen verbindlichen Preis für die gesamte Umzugsleistung an. Verkalkuliert sich der Möbelspediteur dabei, indem er etwa die Zahl der Arbeitsstunden zu niedrig ansetzt, geht der Mehraufwand zu seinen Lasten. Veranschlagt er allerdings zu viele Stunden, hat man als Kunde das Nachsehen. Der Leistungsumfang beim Festpreis sollte daher vorher möglichst exakt bestimmt und vertraglich in allen Einzelheiten festgehalten werden.
Umzugsschäden: Wer haftet bei Schäden beim Umzug?
Geht beim Umzug etwas zu Bruch, sind nicht alle Schäden versichert. Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel nur für von ihm verursachte Schäden bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut (§ 451e Handelsgesetzbuch). Diese Haftungssumme können Verbraucher nicht unterschreiten, jedoch über eine Vereinbarung mit dem Umzugsunternehmen ausweiten.
Versicherungen ersetzen nur den Zeit- und nicht den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Hausrats. Bei höherem Absicherungsbedarf kann jedoch meistens eine Zusatzversicherung über den Spediteur abgeschlossen werden. Wichtig: Die Beweislast für Transportschäden liegt beim Kunden.
Umzugsschäden richtig melden: Frist einhalten
Offensichtliche Schäden – wie Schrammen am Mobiliar oder zerbrochenes Glas – müssen spätestens bis einen Tag nach dem Umzug gemeldet werden. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen können bis zu 14 Tage nach dem Umzug beim Spediteur geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen zum Thema gibt es hier: https://www.umzugsportal.de/umzugstipps/haftung-umzugsschaeden-fristen/.
Um eine günstige und seriöse Umzugsfirma zu finden, sollte man sich vorher zwei bis drei Angebote einholen. Einen ersten Überblick über Umzugsunternehmen gibt es hier: umzug-365.de