Gewitter und Starkregen können teuer werden

Text: Elke Weidenbach, Verbraucherzentrale NRW

 

Land unter, Keller vollgelaufen! Derzeit kämpfen viele Regionen in NRW mit den Folgen von Starkregen und Sturm. Binnen weniger Stunden setzt Starkregen ganze Straßenzüge unter Wasser. Auch wenn das eigene Haus bislang verschont blieb –  wer nicht auf den Folgekosten sitzen bleiben will, kann vorbeugend eine Versicherung abschließen. Welche Versicherung den richtigen Schutz bei Überschwemmung bietet und worauf beim Abschluss zu achten ist, weiß Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW.

 

Viele Hausbesitzer haben eine Wohngebäudeversicherung. Deckt diese in der Regel die Schäden durch Überschwemmung ab?

 

In der Regel schließen Hauseigentümer eine so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung auch dann Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht. Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Wird  die Vorgabe einer vorhandenen Rückschlagklappe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

 

Tritt auch die Hausratversicherung für die Schäden ein, wenn der Keller mit Wasser vollläuft?

 

Nicht automatisch. Aber auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann aber um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber sparen, zumindest, wenn sich das Hab und Gut in sicheren, höheren Etagen befindet.

 

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte man zusätzlich treffen, wenn eine Gewitterfront naht?

 

Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn  es nur  hereinregnet  Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller kann vorgesorgt werden. Sollte Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Eine wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen eine Überflutung zu schützen.

 

Weiterführende Infos und Links:

Persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere Versicherungen bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45 Euro.
Hier geht es zur Versicherungsberatung.