Expertenrat

Eine Wohnung ist für die meisten Menschen der Rückzugsort, um sich vom alltäglichen Stress zu erholen..
Hallo, Ich wohne in einer wunderschönen Wohnung und habe seit 3 Monaten neue Nachbarn. Das schöne Wetter nutzen sie regelmäßig, um auf ihrem Balkon Partys zu feiern, oft bis nach Mitternacht. Ich fühle mich dadurch gestört. Was kann ich tun?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Eine Wohnung ist für die meisten Menschen der Rückzugsort, um sich vom alltäglichen Stress zu erholen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die wohlverdiente Ruhe durch laute Geräusche gestört wird. Das kann die Geduld ganz schön strapazieren und manchmal sogar den Schlaf rauben.
Ruhezeiten
Erst einmal grundsätzlich: Ruhezeiten sind von jeder/m einzuhalten. Verhaltensbedingte Ruhestörungen wie lautes Feiern, Hundegebell oder Haushaltsgeräte werden vom Gesetzgeber jedoch nicht geregelt.
Als Faustregel werden deswegen oft folgende Zeiten empfohlen:
Nachtruhe: von 22 Uhr bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztägige Ruhe
Teilweise gilt eine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr, sowie eine samstägliche Ruhezeit ab 19 Uhr. Um die exakten Zeiten für Ihre Wohnung zu erfahren, schauen Sie am besten in Ihre Hausordnung. Hier sind die Ruhezeiten für Sie geregelt.
Lautstärke
Innerhalb dieser Ruhezeiten gilt, dass alle Tätigkeiten nur bei Zimmerlautstärke durchgeführt werden dürfen. Was das bedeutet?
Die Lautstärke im Raum, der die Geräusche empfängt – hier also Ihre Wohnung – sollte in der Regel nicht höher als ein Flüstern sein. Lesen Sie dazu auch hier.
Konsens finden
Wir empfehlen Ihnen, das Gespräch mit Ihren Nachbar*innen zu suchen.
Nutzen Sie dafür idealerweise einen Tag, an dem nicht gefeiert wird. Denn in dem Moment der Ruhestörung stellt sich die Situation vielleicht so dar: Sie allein mit einem Unfrieden im Bauch, Ihr Gegenüber: eine lustige Partygesellschaft. Das ist eine eher ungünstige Ausgangssituation. Reden Sie ruhig und freundlich über die für Sie unangenehme Situation. Versuchen Sie dabei nur für sich zu sprechen und vermeiden Sie Verallgemeinerungen, Unterstellungen oder gar Drohungen. Vielleicht ist Ihren Nachbar*innen gar nicht bewusst, dass Sie sich gestört fühlen. Überlegen Sie sich vor dem Gespräch, zu welchen Kompromissen Sie außerhalb der Ruhezeiten, bereit sind. Welche Lautstärke ist zum Beispiel für Sie noch akzeptabel? Oder wie, bis zu welcher Uhrzeit und wie oft sind für Sie die Ruhestörungen in Ordnung?
Finden Sie jedoch keine einvernehmliche Lösung, schalten Sie Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin ein. Denn hier liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung. Nutzen Sie diese Möglichkeit im ersten Schritt am besten zur Vermittlung. Auch hier sollte ein gutes Miteinander im Haus im Vordergrund stehen. Scheitern auch diese Gespräche, kann der Ruhestörer ggf. abgemahnt und sogar – im Wiederholungsfall – gekündigt werden. Als eine weitere und sehr hohe Eskalationsstufe bleibt dann noch, die Polizei oder das Ordnungsamte zur rufen. Wir empfehlen diese Möglichkeit allerdings wirklich nur im akuten Ausnahmefall.
Besser: Durchatmen, Ohropax griffbereit und mit Ihren Nachbar*innen am nächsten Tag ein klärendes Gespräch suchen.
Gespräche haben nichts genützt und der oder die Vermittelnde hat die Akte wegen mangelnder Einigungsfähigkeit resigniert zugeklappt? Manchmal lässt sich ein schwelender Nachbarschaftsstreit dann tatsächlich nur noch gerichtlich klären – nicht zuletzt, damit die Rechtslage eindeutig benannt ist und somit eine Chance besteht, dass im Mietshaus oder am Gartenzaun wieder Ruhe einkehrt.
Ich hoffe für Sie, dass Sie mit Ihren Nachbar*innen eine gute und einvernehmliche Lösung finden und die Ruhe für Sie wieder einkehrt.
Herzliche Grüße
Ihre DKB Grund GmbH….

Unsere Experten : DKB Grund GmbH –
Große Steinstraße 20
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