Richtig lüften – geringere Schimmelgefahr

Um Schimmel zu vermeiden, sorgen folgende zehn Tipps für das richtige Raumklima und die bessere Belüftung.
Text: Michael Metzger
Tritt Schimmelbefall in Wohnungen auf, ist er durch den Vermieter zu beseitigen – es sei denn, der Mieter hat den Befall durch eigenes Verschulden verursacht. Um Schimmel zu vermeiden, sorgen folgende zehn Tipps für das richtige Raumklima und die bessere Belüftung.
1. Häufiges Lüften
Wo mit Wasser hantiert wird, entstehen feuchte Dämpfe: beim Abwaschen, Kochen oder Duschen. Selbst menschlicher Atem erhöht die Luftfeuchtigkeit in einer Wohnung. Rund zwölf Liter Wasser kommen bei einem Vier-Personen-Haushalt pro Tag zusammen. Damit sich die feuchte Innenluft mit trockener Frischluft austauscht, sollte jedes Zimmer, in dem sich Personen aufhalten, täglich zwischen drei und fünf Mal gelüftet werden. Doch wie lange sollte man lüften? Experten sind sich einig, dass ein vollständiger Luftaustausch bereits nach drei bis fünf Minuten erfolgt – wenn man querlüftet und Fenster öffnet, statt sie nur zu kippen.
2. Querlüften
Die effektivste Art des Lüftens ist das Querlüften. Dabei werden nicht nur die Fenster in einem Zimmer, sondern in mindestens zwei gegenüberliegenden Räumen geöffnet – die Zimmertüren ebenfalls. Dadurch entsteht ein Luftzug, der in nur wenigen Minuten die komplette feuchte Luft aus der Wohnung herausdrückt und trockene Frischluft hineinsaugt. Wer auf Zugluft empfindlich reagiert, sollte einen Raum als Rückzugsort vor dem Querlüften schützen. Ansonsten spricht nichts dagegen, die gesamte Wohnung mehrmals am Tag querzulüften und so eine optimale Luftzirkulation zu ermöglichen.
3. Öffnen statt Kippen
Die Kippfunktion eines Fensters verleitet dazu, den ganzen Tag über zu lüften, jedoch nur ein bisschen. Aus physikalischer Sicht ist das nicht sinnvoll: Beim Kippen erfolgt kaum Luftaustausch, allerdings bilden sich um die Fenster herum kalte und teilweise feuchte Stellen, die wiederum Nährboden für Schimmel sein könnten. Besser ist es, die Fenster so weit wie möglich zu öffnen. Für Doppelfenster im Altbau gilt: Sowohl die äußeren als auch die inneren Fenster weit öffnen, und einen Stopper so positionieren, dass die Flügel nicht von allein krachend zufallen.
4. Küche und Bad lüften
Zu sogenannten Feuchtspitzen in Wohnungen kommt es vor allem in Bädern und Küchen. Nach jedem Duschen und jedem Kochen sollte deshalb sofort das Fenster geöffnet werden. In der Küche hilft zusätzlich eine Dunstabzugshaube, Kochdämpfe direkt nach draußen zu leiten – so können sie sich gar nicht erst mit der Wohnungsluft vermischen.
5. Wäsche trocknen
Ein Wäscheständer hat in einer Wohnung nichts zu suchen. Nach Möglichkeit sollte Wäsche zum Trocknen im Garten, Hinterhof oder auf dem Balkon aufgehangen werden, weil sie bei frischer Luft schneller trocknet. Lässt sich das nicht vermeiden, sollte über den Zeitraum, in dem die Wäsche trocknet, im jeweiligen Raum häufiger als fünfmal am Tag gelüftet werden. Am besten während des Trocknens die Fenster komplett öffnen. Viele Waschmaschinen verfügen mittlerweile über eingebaute Wäschetrockner oder über Programme, die die Wäsche bereits in einen handtuchtrockenen Zustand schleudern.
6. Kondenswasser wegwischen
Während des Lüftens entweicht viel Luftfeuchtigkeit über die Fenster nach draußen. Je höher der Temperaturunterschied zwischen Wohnung und Umwelt, desto höher ist das Risiko, dass ein Teil der feuchten Luft an den Scheiben kondensiert und als Flüssigkeit an den Fensterahmen entlangrinnt. Solches Kondenswasser sollte nach dem Lüften sofort abgewischt werden. Bei den für Altbauten typischen Doppelfenster sammelt sich das Kondenswasser häufig in den Räumen zwischen den Fenstern – auch hier sollte regelmäßig gewischt werden.
7. Hygometer installieren
Ein Thermometer misst die Temperatur – ein Hygometer die Luftfeuchtigkeit. Schimmel entsteht erst bei einer Luftfeuchtigkeit ab 50 Prozent. Für ein Wohlbefinden des Menschen sorgt allerdings eine Feuchtigkeit von 60 Prozent – ein Wert, zu dem Ärzte raten, wenn Menschen unter leicht reizbaren Schleimhäuten und Atemwegen reizen. Die perfekte Einstellung existiert also nicht, zwischen diesen beiden Werten liegt jedoch der annehmbare Mittelweg. Gute Hygometer sind bereits ab 20 Euro erhältlich.
8. Richtig lüften im Sommer
Im Sommer soll vor allem trockene und kühle Luft in die Wohnung gelangen. Es empfiehlt sich, morgens direkt nach dem Aufstehen und in den späten Abendstunden zu lüften. Ein Durchzug in der Wohnung kann tagsüber für eine gefühlte Temperatursenkung sorgen; herrscht draußen allerdings eine „stehende Hitze“ ist vom Öffnen der Fenster nach 12 Uhr mittags abzuraten. In der Nacht hingegen kann das Fenster offen oder zumindest gekippt bleiben, damit die Wohnung weiter abkühlt. Direkt nach einem Sommergewitter ist die Verlockung, die Fenster zu öffnen, groß. Damit wird jedoch nur die feuchte Gewitterluft in die Wohnung gelassen, die Schimmel begünstigt.
9. Richtig lüften im Winter
Weil im Winter der Unterschied von Außen- und Innentemperatur viel höher ist als im Sommer, erfolgt der Luftaustausch in viel kürzerer Zeit. Auch ist die Winterluft in der Regel sehr trocken. Schimmelgefahr entsteht, wenn die durch Heizkörper erwärmte Innenluft schnell an den Fenstern kondensiert und feuchte Stellen hinterlässt. Um das zu vermeiden, sollten Fensterrahmen regelmäßig auf Kondenswasser überprüft und trockengewischt werden.
10. Schimmelbefall richtig deuten
Hat ein Mieter nachweislich falsch gelüftet, muss er für die Beseitigung von Schimmel selbst aufkommen. Doch wie erkennt man Schimmel durch falsches Lüften? Befinden sich die schwarzen Schimmelflecken an der Decke, in den Raumecken oder am Fensterrahmen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsches Lüften für den Befall verantwortlich. Auch Schimmel, der sich leicht wegwischen lässt, ist meist durch falsches Lüften entstanden. Schimmelflecken in der Mitte einer Wand hingegen deuten auf eine schlechte Dämmung hin. Bei hartnäckigem Schimmel, der sich nicht ohne weiteres wegwischen lässt, liegt der Herd tiefer in der Bausubstanz. In solch einem Fall steht eindeutig der Vermieter in der Pflicht.