Nach einem Einbruch: Was tun?

Der Schock ist groß, wenn man vor einer aufgebrochenen Wohnungstür oder Kellertür steht und den Schaden wahrnimmt, den Einbrecher hinterlassen haben. Den Kopf zu verlieren, hilft in dem Moment kein Stück weiter. Ruhe bewahren und sich auf die wichtigsten nächsten Handlungen konzentrieren, das empfiehlt auch die Gewerkschaft der Polizei auf ihrem Präventionsportal „Polizei dein Partner“. Aber der Reihe nach. Weitere Ratschläge hier.

 

Polizei verständigen

Zuerst, heißt es, ist die Polizei über die Notrufnummer 110 zu verständigen. Hilfe erreicht man in der Regel auch über die lokalen Telefonnummern des nächsten zuständigen Reviers bzw. der Polizeidirektion. Ganz dringend auch der Rat der Polizei: Nichts am Tatort verändern, sondern warten, bis die Polizei bzw. der polizeiliche Erkennungsdienst eintrifft. Ebenso wichtig ist es, Fotos vom Geschehen anzufertigen, Einbruchspuren, Beschädigungen, Zustand der Wohnung, des Kellers. Der Polizei sollte eine Liste der gestohlenen Gegenstände ausgehändigt werden. Hilfreich sei es, so die Polizeigewerkschaft, zuvor ein Wertgegenstandsverzeichnis mit Fotos angelegt zu haben und dieses auszuhändigen. Solch eine Liste sollte insbesondere Schmuck, aber auch andere Gegenstände beinhalten. Sie sollte von Zeit zu Zeit aktualisiert und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

 

EC-Karte, Handy, Ausweis sperren

Schnell muss reagiert werden, wenn EC-Karten, Kreditkarten, Ausweise oder das Handy gestohlen wurden. Diese sollte man umgehend sperren lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden. EC- und Kreditkarten sowie gestohlene Sparbücher lassen sich mit einem Anruf des Notrufs 116 116 sperren. Smartphone oder Handy lassen sich mit einer Benachrichtigung des jeweiligen Vertragsanbieters sperren. Damit die Polizei nach dem Handy fahnden kann, wird die Angabe einer 15-stelligen „IMEI-Nummer“ des Geräts gefordert. Diese wird nach Eingabe der Tastenkombination *#06# in das Tastenfeld angezeigt und sollte rechtzeitig notiert werden. Ebenfalls sollten gestohlene Personalausweise unverzüglich einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel dem zuständigen Bürgerbüro, gemeldet werden. Eine Online-Ausweisfunktion des Personalausweises lässt sich ebenfalls unter dem Sperr-Notruf 116 116 deaktivieren.

Schäden der Hausratversicherung mitteilen

Für entstandene Schäden, sowohl durch die entwendeten Gegenstände, Bargeld und Schmuck als auch für beschädigte Einrichtungsgegenstände, kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Genaue Auskunft darüber, welche Schäden abgesichert sind, gibt der Versicherungsschein bzw. der zuständige Versicherungsberater. Die Versicherung sollte also umgehend informiert werden und eine Liste über die gestohlenen Gegenstände eingereicht werden. Hilfreich sind auch  zuvor anfertigte Fotos betroffener Wertgegenstände. Die Polizeigewerkschaft empfiehlt, die bei einem Einbruch beschädigten Fenster oder Türen durch einbruchhemmende Materialien und Produkte ersetzen zu lassen. Hierzu kann sich jeder Interessierte bei einer polizeilichen Beratungsstelle informieren.

 

Opferhilfe beim Weißen Ring

Die Polizei rät den durch einen Einbruch Geschädigten, sich an eine Opferhilfeeinrichtung wie den Weißen Ring zu wenden, sollte jemand Probleme haben, das Geschehene zu verarbeiten, oder auch in eine finanzielle Notlage geraten sein. Für eine telefonische Erstberatung steht bundesweit das kostenlose Opfer-Telefon 116 006 zur Verfügung. Angeboten werden von dem Verein auch eine persönliche Beratung in den über 400 Außenstellen sowie die Form der Online-Beratung. Im südlichen Sachsen-Anhalt verfügt der Weiße Ring derzeit über zehn Außenstellen. Auf seiner Website informiert die Organisation über Opferrechte, das Recht auf Schadenersatz und Entschädigung und viele andere Fragen rund um Kriminalität und Gewalt. Diese finden Sie hier.

 

Verhaltenstipps: Vor dem Schaden klug sein

Die Polizeigewerkschaft bietet auf ihrer Website auch eine Übersicht von Verhaltenshinweisen, um Einbrecher nicht zu einer Straftat zu verleiten und ihnen das kriminelle Vorhaben so schwer wie möglich zu machen. Dazu zählen das Verschließen von Fenstern und Türen ebenso wie der richtige Umgang mit Schlüssel und Zweitschlüssel. Auch die Vorkehrungen bei Abwesenheit wie einer Urlaubsreise werden erläutert. Darüber hinaus wird der unangekündigte Besuch von Handwerkern und Vertretern hier genauer unter die Lupe genommen und es werden Empfehlungen ausgesprochen. Für mehr Informationen klicken Sie hier.